Mi, 31.08.2022
Kamerapflicht in spanischen Schlachthöfen
Die spanische Regierung hat beschlossen, dass alle heimischen Schlachthöfe sowie mobile Anlagen Videokameras zur Überwachung des Tierschutzes installieren müssen. Für größere Schlachthöfe gilt eine Umstellungsfrist von einem Jahr, für kleine Schlachthöfe zwei Jahre. Mithilfe der Kameras soll neben dem Schlachtvorgang auch das Entladen, Einstallen und Betäuben dokumentiert werden. Bei Geflügel und Schweinen muss zudem eine Videodokumentation des Brühvorgangs erfolgen, um kontrollieren zu können, dass Tiere mit Lebenszeichen diesem Vorgang nicht unterzogen würden. Zudem besteht eine Aufbewahrungspflicht der erstellten Bilder für spätere Kontrollen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Wiedergabe, Vervielfältigung oder Übertragung auf andere Geräte in der gleichen Qualität wie die Originalaufnahme erfolgt.
Berits im Jahr 2018 hatte Großbritannien eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben eingeführt; aktuell ist Spanien das einzige EU-Land mit einer derartigen Pflicht. In Deutschland hatte Niedersachsen zwar eine entsprechende Initiative gestartet, deren Umsetzung aber am Datenschutz scheiterte.