Mi, 24.08.2022
Erleichterte Verbringung bei niedersächsischer ASP-Überwachungszone
Gestern (23.8.) hat das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen in einem Erlass geregelt, dass ab sofort Schweine aus der ASP-Überwachsungszone auch in andere Betriebe verbracht werden dürfen, die sich auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Bislang war der Transport nur innerhalb der Zone möglich. Zur Begründung hieß es, dass die negativen ASP-Ergebnisse in der ASP-Sperrzone diese Möglichkeit rechtfertigen würden. Nach Durchführung einer Risikobewertung kann die Verbringung der Schweine zwecks Durchlaufens des Produktionszyklus vor der Schlachtung in einen Betrieb derselben Lieferkette genehmigt werden. Dies dürfte in erster Linie die Verbringung von Ferkeln betreffen.