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Fr, 29.07.2022

Bundeskabinett beschließt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Laut BMEL hat das Bundeskabinett diesen Mittwoch (27.7.) die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Damit wird im Wesentlichen die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts umgesetzt, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Der Gesetzentwurf enthält Änderungen für Tierhalter und Tierärzte.

Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst werden, soll um weitere Nutztierarten ergänzt werden. Hierzu zählen Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln und Milchkühe nebst Kälbern. Von dieser Neuregelung werden zusätzlich ca. 47.000 Hühner haltende Betriebe betroffen sein.

Die zuständigen Veterinärämter vor Ort sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.

Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird für deren Berechnung jeder Behandlungstag mit dem Faktor drei multipliziert und so in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen, um die sog. kritischen Antibiotika auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mit dem Gesetzentwurf Regelungen von EU-Recht erlassen, die sich an die Mitgliedstaaten richten.

Der von DBV und ZDG in ihren Stellungnahmen gegebene Hinweis, in der Antitibiotika-Datenbank Puten in die Nutzungsrichtungen Aufzucht und Mast zu trennen, wurde in der Gesetzesänderung nicht aufgegriffen.

Die Änderung des Arzneimittelgesetzes muss abschließend vom Bundestag beraten werden und soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der DBV kritisiert die Kurzfristigkeit zur Umsetzung, der im Gesetzentwurf geforderten Maßnahmen, die letztendlich auf dem Rücken der Tierhalter ausgetragen werden.

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