Fr, 22.07.2022
Niedersachsen will höhere Entschädigung für seuchenbedingt getötetes Geflügel
Die Geflügelpest hat zu einem großen wirtschaftlichen Schaden in Deutschland geführt. Besonders in Niedersachsen, dem Geflügelbundesland Nr. 1, wurde das Virus seit Herbst 2020 in 100 Nutzgeflügelbetrieben nachgewiesen. Mitte Juli hat Niedersachsen nun die Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen, die eine Anhebung des Höchstbetrags bei Entschädigungen für im Rahmen von Tierseuchen getötetes Geflügel vorsieht. Der Höchstbetrag sollte von bislang 50 auf 110 Euro je Tier ansteigen. Diese niedersächsische Initiative soll insbesondere zur Existenzsicherung der ZuchtgänsehalterInnen sowie Stützung der Gänsehaltung in Deutschland beitragen. Geben Betriebe mit Zuchtgänsen ihre Haltung auf, sind die Ausfälle kaum zu kompensieren. Die Folge ist ein weiteres Absinken des ohnehin schon sehr geringen Versorgungsgrades mit Gänsefleisch aus Deutschland.