Do, 21.07.2022
Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Cuxhaven – Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
(ML) Ein aktueller Ausbruch des HPAIV H5N1 in einer Gänsehaltung mit rund 15.000 Tieren im
Landkreis Cuxhaven wird zum Anlass genommen, nochmals an die strikte Einhaltung aller Biosi-
cherheitsmaßnahmen und Kontaktbeschränkung zu erinnern und auf eine aktualisierte Risikobewer-
tung des FLI zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland hinzuweisen: https://www.fli.de/de/aktu-
elles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/.
Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind Tierhalter dazu verpflichtet, in eigener Verantwor-
tung ihre Tiere u.a. vor der Einschleppung von Tierseuchen zu schützen und hierfür geeig-
nete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz vor bio-
logischen Gefahren in Bezug auf wild lebende Tiere (Art. 10 der Verordnung (EU) 2016/429).
Daher sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, den direkten und indirekten Kontakt ihres Geflügel-
bestandes zu Wildvögeln mit geeigneten Maßnahmen zu vermeiden und Biosicherheitsmaßnahmen
zu ergreifen.
Geeignete Maßnahmen für kleinere Geflügelhaltungen finden sich beispielsweise in dem anliegen-
den Infoblatt des LAVES. Auf weitere Informationen zur Geflügelpest auf www.tierseucheninfo.nie-
dersachsen.de wird hingewiesen:
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflich-
tige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html.