Mi, 29.06.2022
Verlängerung der Antragsstellungsfrist für AUKM
Da die neuen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für die Förderperiode ab 2023 seitens der GAP-Antragstellenden bisher offenbar sehr verhalten angenommen wurden, wird die Antragsstellungsfrist bis zum 1. August 2022 verlängert. Dieses Datum gilt als Ausschlussfrist, nachfolgend eingehende Anträge werden abgelehnt.
Auch Folgeanträge für bestimmte Maßnahmen aus dem in der Förderperiode 2014-2022 laufenden NiB-AUM Programms können noch bis 1. August über ANDI gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Restlaufzeit bestehender Verpflichtungen von mindestens 2 Jahren und eine Flächenerhöhung von maximal 50 %.
Da der AUKM-Richtlinienentwurf Bestandteil des vom BMEL eingereichten GAP-Strategieplans ist, dessen Genehmigung durch die EU-Kommission noch aussteht, kann die Antragsstellung und Genehmigung von AUKM nur unter Vorbehalt erfolgen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des nationalen GAP-Strategieplans kann es nämlich durchaus noch zu Änderungen kommen. Die finale Genehmigung des GAP-Strategieplans kann sich nach aktueller Lage bis Ende des Jahres hinauszögern. Sollten dann einige Verpflichtungen oder die vorgesehene Förderhöhe bei einigen AUKM noch Änderungen gegenüber den Entwürfen erfahren haben, werden die davon betroffenen Antragsteller noch rechtzeitig bis Ende des Jahres angeschrieben und gefragt, ob sie trotz dieser Änderungen ihren Antrag aufrechterhalten oder zurückziehen wollen.