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Fr, 24.06.2022

BHV1 in NRW: Land, rinderhaltende Betriebe und Tierärzteschaft vereinbaren Maßnahmen zur Eindämmung der Rinderkrankheit

(Umweltministerium NRW) Im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken ist die Zahl der mit BHV1 (Rinderherpes) infizierten Rinderbestände kontinuierlich gestiegen. Durch zeitgleich erfolgte Ausbrüche in mehreren Betrieben hat sich das Seuchengeschehen dort mittlerweile verdichtet. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Zur Eindämmung haben das Landwirtschaftsministerium und alle rinderhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken einen verbindlich anzuwendenden Leitfaden entwickelt, in dem etwa die Einhaltung zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen vereinbart wurde. Zudem soll durch ein verstärktes Frühwarnsystem in Form erweiterter Untersuchungspflichten die möglichst schnelle Identifikation der virustragenden Tiere gewährleistet werden, um eine unerkannte Durchseuchung von Rinderbeständen und die Weiterverschleppung des Virus‘ zu unterbinden.
In Deutschland wurde im Mai 2017 nach Entfernung aller entdeckten Überträger ein jahrelanges Tilgungsprogramm abgeschlossen. Seitdem gilt Deutschland als frei von BHV1. Dieser Status ermöglicht und erleichtert den Handel mit anderen BHV1-freien Regionen. Mit dem Freiheitsstatus geht ein Impfverbot einher, damit sich Virusinfektionen nicht unter einer Impfdecke unentdeckt ausbreiten können.
Dennoch treten in Einzelfällen nach wie vor unentdeckte Virusträger auf, die den Erreger in die Bestände eintragen. In NRW konnten in den vergangenen Jahren, insbesondere im Zuge der vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen auf Virus-Antikörper, wiederholt Neuinfektionen in einzelnen Rinderbeständen nachgewiesen werden. Besonders gefährdet sind Rinderbestände in Grenznähe zu den Niederlanden, weil in den Niederlanden noch kein BHV1-Freiheitsstatus vorliegt. Dennoch kommt es regelmäßig zu Tier- und Personenkontakten über die Grenze hinweg.
Sollte sich das Seuchengeschehen nicht schnellstmöglich eindämmen lassen, droht der Region oder sogar ganz Nordrhein-Westfalen der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus‘. Zudem bedeutet die Tötung aller Rinder eines Bestandes zur Bekämpfung von BHV-1 für alle Beteiligten wie die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte eine enorme Belastung.
Bei der Tierseuche BHV1 handelt es sich um eine rinderspezifische Infektion mit dem Herpes-Virus Typ 1. Häufig verlaufen die Infektionen klinisch unauffällig. Während bei einigen Tieren eine Infektion lediglich bei entsprechenden Untersuchungen auffallen, können andere Tiere mit fieberhaften Allgemeinerkrankungen und starken Entzündungen der oberen Atemwege betroffen sein. Charakteristisch für eine Infektion mit Herpesviren ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt und so insbesondere in Stresssituationen wie Abkalbung, Krankheit, Stallwechsel oder Transport wieder Virus ausscheiden und andere Tiere infizieren kann.
Der Nachweis einer BHV1-Infektion führt bei den betroffenen Betrieben zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Impfungen gegen das Herpesvirus sind in von der EU als frei anerkannten Gebieten verboten, da diese keinen vollständigen Schutz vor Neuinfektionen oder Virus-Reaktivierungen bieten.

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