Mi, 08.06.2022
Öko-Geflügelmast droht Höchstgrenze
Eine Unternehmensobergrenze für Öko-Geflügelmastbetriebe von 1.600 m² Stallfläche droht nach Teil II, Annex II, Punkt 1.9.4.4 der neuen EU-Öko-VO 2018/848 und wird von der Unit Organic Farming der EU Kommission als Wille des Europaparlaments verteidigt. Das darf politisch nicht so stehen bleiben! Denn erstmals würde so im EU-Agrarrecht eine Betriebshöchstgrenze eingeführt. Größere Öko-Mastbetriebe werden zu umfangreicher Betriebsteilung gezwungen, weil auch alle zugehörigen Betriebsteile (v. a. Fläche, Lagerung etc.) anteilig geteilt werden müssen. (Quelle: DBV)