Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Do, 02.10.2025

Stallumbau: Bundesrat macht Druck

Am 26. September hat der Bundesrat den Entschließungsantrag 292/25 beschlossen, der unter anderem wichtige Impulse für die landwirtschaftliche Tierhaltung enthält. Ziel ist es, bürokratische Hürden bei Stallumbauten zu senken und die rechtlichen Rahmenbedingungen praxisnäher zu gestalten. So sollen die Anforderungen aus Bau- und Genehmigungsrecht, Förderung und Haltungskennzeichnung besser abgestimmt werden. Für Geflügelhalter besonders relevant: Die Geflügelhaltung soll ausdrücklich in § 245a BauGB aufgenommen werden. Damit würden baurechtliche Erleichterungen, die bisher vor allem für die Schweinehaltung gelten, auch auf Geflügelställe ausgeweitet. Zudem wird ein unkomplizierter Tierartwechsel gefordert, ebenso wie Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe. Auch bei der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie setzt der Bundesrat ein klares Zeichen: Nationale Regelungen sollen sich künftig 1:1 an den EU-Vorgaben orientieren und mit den bestehen den Anforderungen der TA-Luft abgestimmt werden – ohne zusätzliche Verschärfungen. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Vorschläge aufzugreifen und entsprechende Gesetzesinitiativen zu erarbeiten. Entscheidend wird sein, wie die Geflügelhaltung konkret in § 245a BauGB aufgenommen wird und ob das Anzeigeverfahren tatsächlich kommt.

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