Do, 02.10.2025
TA-Luft: Fristverlängerung bis Ende 2029 geplant
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) plant eine Änderung der Fristen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft), die vor allem Geflügel- und Schweinehalter betrifft. Ein aktueller Referentenentwurf sieht vor, die Fristen für bestimmte Emissionsminderungsmaßnahmen in bestehenden Tierhaltungsanlagen bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Die TA-Luft von 2021 fordert unter anderem Abluftreinigungsanlagen und Maßnahmen zur Ammoniakminderung. Ursprünglich sollten diese je nach Betriebsart bis Ende 2026 bzw. Anfang 2029 umgesetzt werden. Die geplante Verlängerung soll mehr Planungssicherheit schaffen und Doppelarbeiten vermeiden, da parallel neue einheitliche Betriebsvorschriften für Tierhaltungsanlagen über die Industrieemissionsrichtlinie (IED) vorbereitet werden, die bis 2030 ins nationale Recht überführt werden sollen. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, eine Anhörung von Ländern und Verbänden hat bereits stattgefunden.