Fr, 05.09.2025
Mehr Entschädigung im Seuchenfall
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen. Für die Geflügelhalter bringt das Gesetz eine wichtige Neuerung: Der Entschädigungshöchstsatz im Seuchenfall wird von bisher 50 € auf 110 € je Tier angehoben. Damit wird eine zentrale Forderung des DBV umgesetzt und die wirtschaftliche Absicherung der Betriebe im Krisenfall deutlich verbessert.